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   BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18   

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BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18 (https://dejure.org/2018,12874)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2018 - 1 B 8.18 (https://dejure.org/2018,12874)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 (https://dejure.org/2018,12874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aufgrund unterbliebener (neuerlicher) persönlicher Anhörung eines Flüchtlings; Drohen von Verfolgungshandlungen bei Wehrdienstentziehung im Heimatland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 96
    Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aufgrund unterbliebener (neuerlicher) persönlicher Anhörung eines Flüchtlings; Drohen von Verfolgungshandlungen bei Wehrdienstentziehung im Heimatland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12

    Abschiebungsverbot; Einziehung zum Wehrdienst; Zumutbarkeit des Eigenverhaltens;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - nicht zuletzt durch die in der Beschwerdebegründung bezeichneten Entscheidungen - rechtsgrundsätzlich geklärt, dass Schutzsuchende, die durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung oder sonstige im Zielstaat drohenden Gefahren abwenden können, nicht die Feststellung eines Abschiebungsverbotes verlangen können und dass zur Beurteilung der Zumutbarkeit des (möglichen/abverlangten) Vermeidungsverhaltens objektive Zumutbarkeitsgesichtspunkte heranzuziehen sind (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 - juris Rn. 6).

    Dies umfasst etwa die Möglichkeit, unter Vorspiegelung einer nicht vorhandenen inneren Überzeugung (und damit möglicherweise unter Begehung einer Straftat) zu versuchen, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden (BayVGH, Urteil vom 17. April 2012 - 11 B 11.30469 - juris; insoweit durch BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 - juris bestätigt).

  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
    Anderes gilt, wenn es entscheidend auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen ankommt, etwa weil widersprüchliche Aussagen vorliegen, wenn Darlegungen über die Glaubwürdigkeit fehlen oder nicht nachvollziehbar sind oder das Rechtsmittelgericht die Glaubwürdigkeit anders beurteilen möchte als die Vorinstanz (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 - NJW 2005, 1487; BVerwG, Beschluss vom 27. März 2007 - 1 B 271.06 - juris Rn. 6 und 8).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 107.05

    Vorliegen eines flüchtlingsrechtlichen oder ausländerrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
    "in welchem Umfang die Grundsätze des zur Gefahrvermeidung zumutbaren Eigenverhaltens, wie sie u.a. in den Entscheidungen vom 21.02.2006 (BVerwG 1 B 107.05 ), vom 03.11.1992 (BVerwG 9 C 21.92 ) und vom 15.04.1997 (BVerwG 9 C 38.96 ) ausgeführt wurden, prognostisch einzubeziehen sind",.
  • BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Divergenzrüge, Verfahrensmangel,

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
    Anderes gilt, wenn es entscheidend auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen ankommt, etwa weil widersprüchliche Aussagen vorliegen, wenn Darlegungen über die Glaubwürdigkeit fehlen oder nicht nachvollziehbar sind oder das Rechtsmittelgericht die Glaubwürdigkeit anders beurteilen möchte als die Vorinstanz (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 - NJW 2005, 1487; BVerwG, Beschluss vom 27. März 2007 - 1 B 271.06 - juris Rn. 6 und 8).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
    "in welchem Umfang die Grundsätze des zur Gefahrvermeidung zumutbaren Eigenverhaltens, wie sie u.a. in den Entscheidungen vom 21.02.2006 (BVerwG 1 B 107.05 ), vom 03.11.1992 (BVerwG 9 C 21.92 ) und vom 15.04.1997 (BVerwG 9 C 38.96 ) ausgeführt wurden, prognostisch einzubeziehen sind",.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
    "in welchem Umfang die Grundsätze des zur Gefahrvermeidung zumutbaren Eigenverhaltens, wie sie u.a. in den Entscheidungen vom 21.02.2006 (BVerwG 1 B 107.05 ), vom 03.11.1992 (BVerwG 9 C 21.92 ) und vom 15.04.1997 (BVerwG 9 C 38.96 ) ausgeführt wurden, prognostisch einzubeziehen sind",.
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten keine Beweisanträge gemäß § 86 Abs. 2 VwGO gestellt haben (stRspr, BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1983 - 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluss vom 2. Mai 2017 - 1 B 74.17 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
    Schon aus diesem Grund geht auch die Berufung der Beschwerde auf die Senatsrechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289) ins Leere, ein Berufungsgericht verletze in aller Regel die Sachaufklärungspflicht sowie den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es eine nach seiner Auffassung für die Flüchtlingsanerkennung wesentliche innere Tatsache (hier: Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung), zu der das Verwaltungsgericht sich keine abschließende Überzeugung gebildet habe, allein aufgrund der Aktenlage feststelle.
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
    Die Sachaufklärung ist verletzt, wenn die getroffenen tatsächlichen Feststellungen erkennbar nicht ausreichen, um eine Entscheidung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Rechtsstandpunktes des Tatsachengerichts zu tragen, und auf der Hand liegt, welches zumutbare Mittel zur weiteren Sachaufklärung zur Verfügung steht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 24 f.).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 11 B 11.30469

    Gefahr, als junger Mann im wehrfähigen Alter zum Wehrdienst in den russischen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
    Dies umfasst etwa die Möglichkeit, unter Vorspiegelung einer nicht vorhandenen inneren Überzeugung (und damit möglicherweise unter Begehung einer Straftat) zu versuchen, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden (BayVGH, Urteil vom 17. April 2012 - 11 B 11.30469 - juris; insoweit durch BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 - juris bestätigt).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 82.16

    Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur

  • BVerwG, 02.05.2017 - 1 B 74.17

    Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach

  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen

    Sollte der Kläger wider Erwarten den Wehrdienst verweigern und aus diesem Grund in der Türkei nicht zu einer Geld-, sondern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, wäre dieses künftige - nicht auf einer bindenden Gewissensentscheidung beruhende - Verhalten nicht geeignet, im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein Abschiebungsverbot zu begründen (zur Relevanz "zumutbaren Alternativverhaltens" vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung

    Sollte der Kläger dennoch den Wehrdienst verweigern und deshalb in der Türkei zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, wäre dieses künftige - nicht auf einer bindenden Gewissensentscheidung beruhende - Verhalten nicht geeignet, im maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung ein Abschiebungsverbot zu begründen (zur Relevanz "zumutbaren Alternativverhaltens" vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2024 - 1a K 1134/19

    Eritrea; subsidiärer Schutz; Nationaldienst; Rückkehr; militärischer Teil;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 -, juris, Rn. 52; BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 -, juris, Rn. 17, und vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 -, juris, Rn. 4, sowie Urteile vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, juris, Rn. 27, vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 -, juris, Rn. 12, und vom 6. Oktober 1987 - 9 C 13.87 -, juris, Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris, Rn. 59; OVG Sachsen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris, Rn. 55 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris, Rn. 56.

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 -, juris, Rn. 17.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20

    Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung

    Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung der für und gegen die Zumutbarkeit streitenden objektiven Gesichtspunkte (BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 und Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 1 L 51/22

    Zielrichtungen der Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes und

    Durch die Erklärung des Verzichts auf eine mündliche Verhandlung gibt der jeweilige Beteiligte vielmehr grundsätzlich zu erkennen, an etwa beantragten oder angeregten Maßnahmen der (weiteren) Sachverhaltsaufklärung nicht festzuhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 7. April 2022 - 18 A 463/22 -, juris Rn. 50).
  • VG Stuttgart, 11.02.2021 - A 4 K 2581/19

    Militärdienst und Wehrdienstentziehung eines Syrers

    Denn ein Schutzsuchender, der durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann, kann nicht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verlangen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.04.2018 - 1 B 8/18 - juris Rn. 17; Beschl. v. 10.08.2006 - 1 B 41/06 - juris Rn. 4 und Urt. v. 03.11.1992 - 9 C 21/92 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 8 ZB 18.1187

    Kein Erlöschen einer straßenrechtlichen Widmung durch Zwangsversteigerung

    Das Verwaltungsgericht hat die Beweiserhebung ausgehend von seiner Rechtsauffassung (vgl. BVerwG, B.v. 19.4.2018 - 1 B 8.18 - juris Rn. 5; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75), dass die Zwangsversteigerung die straßenrechtliche Widmung unberührt lässt, zu Recht mangels Entscheidungserheblichkeit abgelehnt.
  • VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17

    Flüchtlingsschutz wegen Verschleierungszwang in Afghanistan

    Es ist eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung der für und gegen die Zumutbarkeit streitenden objektiven Gesichtspunkte vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 19.04.2018 - 1 B 8.18 -, juris Rn. 17).
  • VG Magdeburg, 19.02.2019 - 11 A 8/18

    Asylklage in der Türkei wegen Verfolgung eines kurdischstämmigen

    Sollte der Kläger dennoch den Wehrdienst verweigern und deshalb in der Türkei zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, wäre dieses künftige - nicht auf einer bindenden Gewissensentscheidung beruhende - Verhalten nicht geeignet, im maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung ein Abschiebungsverbot zu begründen BVerwG, Urteil vom 21.08.2018, -1 A 16/17-, Rn. 104; zur Relevanz "zumutbaren Alternativverhaltens" vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.04.2018, - 1 B 8.18 - Rn. 17; juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 03.12.2020 - 2 K 1688/15

    Somalia: Klage abgewiesen. Kläger ist kein Flüchtling im Sinne der

    Zur Beurteilung der Zumutbarkeit des (möglichen/abverlangten) Vermeidungsverhaltens sind objektive Zumutbarkeitsgesichtspunkte heranzuziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8/18 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2023 - 2 LA 30/20

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht als zulassungsbegründender

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